Eine offene Verkaufsveranstaltung (Wanderlager) ist zwei Wochen vor Beginn der Gewerbebehörde anzuzeigen. Bei einer öffentlichen Ankündigung ist die Art der Ware anzugeben. Das Wanderlager darf nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter geleitet werden; ggf. der Name des Vertreters in der Anzeige mitzuteilen. Notwendige Angaben: Ort u. Zeit der Veranstaltung/Name und Anschrift des Veranstalters/Wortlaut und Art der öffentlichen Ankündigung/Reisegewerbekarte in Kopie/ Anzeige ist 2fach einzureichen.
Gebühr:Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie 13,00 €, zu zahlen bei Erhalt der Bestätigung der Anzeige.
Bearbeitung: 2 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.
Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag mit ggf. Kopie der öffentlichen Ankündigung
- Kopie der Reisegewerbekarte
- Gültiges Personaldokument
- Aktueller Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister für juristische Personen
Zusätzliche Hinweise:Die Anzeige ist nicht an ein Formblatt gebunden, muss aber die notwendigen Angaben enthalten. Sie können gern unser Formular benutzen, so können Sie keine Angabe vergessen.
Bei einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige kann die betreffende Verkaufsveranstaltung / Wanderlager untersagt werden.
Antragstellung: schriftlich
Rechtsgrundlagen: § 56a Gewerbeordnung