Alle Einwohnenden der Stadt Frankfurt (Oder) haben das Recht der Weitergabe ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Gegen folgende Datenweitergabe können Sie eine Übermittlungssperre beantragen:
- Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
- Auskünfte an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
- Auskünfte an Adressbuchverlage
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Datenübermittlungen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Verfahrensablauf:
Der Widerspruch ist schriftlich unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, aktueller Meldeadresse und Unterschrift des Antragstellenden an:
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für Ordnung und Sicherheit
Abteilung Bürgerservice
Gruppe Bürgerbüro
PF 13 63
15203 Frankfurt (Oder)
zu senden oder vor Ort im Bürgerbüro einzureichen.
Rechtsgrundlagen: § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz, § 42 Absatz 3 Bundesmeldegesetz, § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz