Sie können Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten erhalten, wenn Sie Mieter_in (sog. Mietzuschuss) oder Eigentümer_in selbstgenutzten Wohnraums (sog. Lastenzuschuss) sind und über geringes Einkommen verfügen. Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie im Wesentlichen folgende Unterlagen beifügen:
Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen oder bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.
keine
Wohngeld wird ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Bitte beachten Sie im Übrigen die Angaben unter „Verfahrensablauf“.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Wohngeldbehörden des Landes Brandenburg
(Eine Übersicht über die Wohngeldbehörden und deren Kontaktdaten finden Sie unter https://service.brandenburg.de/lis/detail.php?id=161693 )
Hier finden Sie den Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen:
Wohngeldantrag Heim (PDF, 242 kB)