Die Mitarbeiterinnen sind zuständig für:
- die Gewährung von Betriebskostenzuschüsse an Träger von Kindertagestätten gemäß § 16 KitaG
und der jeweils gültigen Finanzierungsrichtlinie der Stadt Ffo. ,
- die Durchführung des Kostenausgleiches nach § 16 Abs. 5 KitaG (u.a. Prüfung der
Kostenübernahme/ Wunsch- und Wahlrecht und Genehmigung/Ablehnung der
Aufnahme/Rechnungslegung sowie Bearbeitung der Rechnungen von
Landkreisen/Umlandgemeinden),
- die Statistische Aufbereitung von Daten der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
(Kostenkalkulationen/Ausgaben pro Platz/Betreuungsart etc.).