Anforderung von Urkunden und Auskünften: Persönlich, schriftlich (per Brief/Fax) oder auch per Email.
Die schriftliche Anforderung mit der eigenhändigen Unterschrift kann per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Standesamt
Marktplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)
per FAX: (0335) 5 52-34 99
oder per eMail: standesamt@frankfurt-oder.de
Ausstellung von Personenstandsurkunden:
Eine Personenstandsurkunde oder Auskunft aus einem Personenstandsregister kann nur einem
berechtigten Personenkreis ausgestellt/erteilt werden, ggf. ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Notwendige Unterlagen:
Der Antragsteller muss sein rechtliches Interesse für die Ausstellung der Urkunde/Erteilung der
Auskunft glaubhaft machen.
Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge,
besitzen den rechtlichen Hintergrund für die Ausstellung einer Urkunde. Nicht genannte Personen
müssen anhand von anderen Urkunden oder Dokumenten das rechtliche Interesse nachweisen.
Rechtliche Grundlagen:
Personenstandsgesetzt (PStG)
Gebühren:
Allgemeine Informationen:
Das Standesamt Frankfurt (Oder) kann nur Urkunden aus den Personenstandsbüchern ausstellen, die
es selbst führt, d.h. Personenstandsfälle, die sich in Frankfurt (Oder) und den Ortsteilen ereignet haben.
Zu den durch das Standesamt Frankfurt (Oder) übernommenen Registern der Ortsteile gehören die
Register der Standesämter:
Mit dem ab 01.01.2009 geltenden neuen Personenstandsgesetz (PStG) haben sich die
Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Heirats- und Sterberegister sowie der dazugehörigen
Sammelakten verändert.
Geburtenregister verbleiben 110 Jahre, Heiratsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre im
Standesamt.
Nach Ablauf der festgelegten Fristen für die Führung der Personenstandsregister werden keine
Personenstandsurkunden durch das Standesamt mehr ausgestellt.
Für die Erteilung von Nachweisen aus diesen Personenstandsregistern ist das Stadtarchiv
Frankfurt (Oder), Rosa-Luxemburg-Straße 43, 15230 Frankfurt (Oder), zuständig.
Hinweis: Für Personenstandsfälle aus den Ortsteilen liegen zum Teil keine vollständigen Eintragungen
vor, da sie durch Kriegseinwirkung vernichtet worden sind.