Zum Schutz der religiösen Feiertage hat das Land Brandenburg im Feiertagsgesetz die Regelung getroffen, dass Öffentliche Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, in der Zeit von Karfreitag, dem 6.April, 0 0.00 Uhr bis Karsamstag 04.00 verboten sind.
Die städtische Gewerbeaufsichtsbehörde möchte Gastronomen, Diskothekbetreiber und Frankfurter Bürger auf diese Regelung aufmerksam machen.
Ebenfalls nicht gestattet ist der Betrieb von Spielbanken und Spielhallen am Karfreitag, 22.April in der Zeit von 00.:00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Das Verbot schließt Sport- und sonstige Veranstaltungen an diesem Tag im Zeitraum von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr ein.
Demzufolge müssen die genannten Veranstaltungen am Donnerstag, dem 05.April.2012 um 24 :00 Uhr beendet sein.
Christian F. Hirsch
Pressesprecher
Stadt Frankfurt (Oder)
Tel.: +49 335 552 1303
Mobil.: +49 163 552 0007
Fax: +49 335 552 881303
Mail: christian.hirsch@frankfurt-oder.de
Adresse: Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder)
Internet: www.frankfurt-oder.de