Bei erstmaligem Wunsch nach Kindertagesbetreuung (Krippe/ Kita/ Hort/ Kindertagespflege)
z.B. bei Ablauf einer Befristung, der Vollendung des 3. Lebensjahres (nur bei mehr als 6h tägliche Betreuung), Wechsel in den Hort bzw. der Einrichtung, Mehrbedarf bei Betreuungszeit
z.B. zur Wahl einer geeigneten Betreuungsform, bei der Suche nach einem freien Platz, bei Einrichtungswechselwunsch