Mit "Wirtschaftlicher Jugendhilfe" bezeichnet man die finanziellen Leistungen der Jugendhilfe als Folge einer erzieherischen Hilfe. Sie umfasst insbesondere Leistungen zum Unterhalt und Krankenhilfe bei einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe in einer Pflegefamilie oder in einem Heim (vollstationäre Hilfe), aber auch die Gewährung von Pflegegeld an eine Tagespflegeperson. Die Heranziehung zu den Kosten der gewährten Hilfe durch Leistungsbescheid des Jugendamts ist ebenfalls Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
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