Gewerbeabmeldung

Gegenstand:

Entgegennahme der Gewerbeabmeldung und Bescheinigung der Anzeige (s.u. Formular Gewerbeabmeldung/GewA3). Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:

  • unvollständig ausgefüllten Vordruck zur Gewerbeabmeldung
  • Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden
  • die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen- dieser Vordruck wird in der Gewerbeabteilung vorgehalten.

Hinweis:

Die Nichtabmeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Notwendige Unterlagen:

Personalausweis bzw. Pass, ggf. Vollmacht

Gebühren:

10,00 € entsprechend der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Formular

Autor: Anke Brandenburg