Ausstellungen

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag
  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren, der Aussteller oder Anbieter
  • Lageplan
  • Teilnahmebedingungen
  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Rechtliche Grundlage:

  • § 65 Gewerbeordnung

Gebühren:

  • 56,00 € bis 2.267,00 €
  • Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
  • Zu zahlen bei Erhalt der Festsetzung

Formular:

(siehe Formular bzw. Formularserver bei Gewerbeanmeldung)Hinweise:

Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft. Zur Prüfung des Antrages ist eine Beteiligung des Bereiches Bauordnung, des Amtes für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der IHK, des Bereiches Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, des Bereiches Umwelt und Natur, des Fachbereiches Feuerwehr, des Bereiches Straßenverkehr u.a. erforderlich.


Autor: Anke Brandenburg