Jahrmarkt

Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag
  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren, der Aussteller oder Anbieter
  • Lageplan
  • Teilnahmebedingungen
  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Rechtliche Grundlage:

  • § 68 Gewerbeordnung

Gebühren:

  • 56,00 € bis 2.267,00 €
  • Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
  • Zu zahlen bei Erhalt der Festsetzung

Formular:

(siehe Formular bzw. Formularserver bei Gewerbeanmeldung)

Hinweise:

Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft. Zur Prüfung des Antrages ist eine Beteiligung des Bereiches Bauordnung, des Amtes für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der IHK, des Bereiches Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, des Bereiches Umwelt und Natur, des Fachbereiches Feuerwehr, des Bereiches Straßenverkehr u.a. erforderlich.

Autor: Anke Brandenburg