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Elterngeld beantragen für Geburten ab 01.04.2024

Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

Sie haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.

  • Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
  • ElterngeldPlus kann auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.

Das Basiselterngeld sowie das ElterngeldPlus wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich, das ElterngeldPlus 150,00 Euro monatlich.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie neben Ihrem Antrag auf Elterngeld und seinen entsprechenden Anlagen stets auch die Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld im Original ein.

2021 Erklärung für Alleinerziehende (PDF, 76 kB)

Anlage A_Arbeitgeberbescheinigung_Elternteil 1 (PDF, 56 kB)

Anlage A_Arbeitgeberbescheinigung_Elternteil 2 (PDF, 56 kB)

Anlage B_Selbstständige (PDF, 54 kB)

Einheitlicher_Elterngeldantrag_04_2024 (002) (PDF, 1.8 MB)

Einverständnis Melderegister (PDF, 83 kB)

Bitte beachten Sie auch folgende Unterlagen

Informationsblatt_zum_Bundeselterngeld (PDF, 69 kB)

Informationsblatt Elternzeit (PDF, 60 kB)

Elterngeld_Erläuterungen zu den Antragsformularen (PDF, 76 kB)

Informationsblatt DSGVO Elterngeldberechnung (PDF, 124 kB)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
  • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 Wochenstunden) ausüben,
  • im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 200.000 Euro hatten.

Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

Bearbeitungsdauer

Vier bis acht Wochen bei vollständiger Abgabe des Antrages mit allen erforderlichen Anlagen.