Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Sie haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Das Basiselterngeld sowie das ElterngeldPlus wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich, das ElterngeldPlus 150,00 Euro monatlich.
Bitte reichen Sie neben Ihrem Antrag auf Elterngeld und seinen entsprechenden Anlagen stets auch die Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld im Original ein.
2021 Erklärung für Alleinerziehende (PDF, 76 kB)
Anlage A_Arbeitgeberbescheinigung_Elternteil 1 (PDF, 56 kB)
Anlage A_Arbeitgeberbescheinigung_Elternteil 2 (PDF, 56 kB)
Anlage B_Selbstständige (PDF, 54 kB)
Einheitlicher_Elterngeldantrag_04_2024 (002) (PDF, 1.8 MB)
Einverständnis Melderegister (PDF, 83 kB)
Bitte beachten Sie auch folgende Unterlagen
Informationsblatt_zum_Bundeselterngeld (PDF, 69 kB)
Informationsblatt Elternzeit (PDF, 60 kB)
Elterngeld_Erläuterungen zu den Antragsformularen (PDF, 76 kB)
Informationsblatt DSGVO Elterngeldberechnung (PDF, 124 kB)
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie
Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
Vier bis acht Wochen bei vollständiger Abgabe des Antrages mit allen erforderlichen Anlagen.